Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Für diesen Vertrag sowie für alle künftigen Lieferungen oder Leistungen gelten diese, unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn der Kunde etwas anderes vorschreibt.
Auftragsbedingungen des Kunden sind in keinem Fall für uns verbindlich. Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst mit der Auftragsbestätigung für uns verbindlich.
- Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Transportkosten, die gesondert erhoben werden. Es wird unfrankiert versandt.
- Unsere Rechnungen sind – wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Der Kaufpreis ist ab Fälligkeit mit 1% Zinsen pro Monat zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu verzinsen.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch dann, wenn Wechsel hereingenommen wurden.
Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder für unsere Forderungen Sicherheiten zu verlangen.
- Die Versendung der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch soweit wir uns hierbei eigener Transportmittel bedienen.
- Der Kunde hat eingehende Sendungen unverzüglich auf Schäden oder Mängel oder Abweichungen vom Vertragsinhalt zu untersuchen und uns diesbezügliche Beanstandungen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung anzuzeigen.
In diesem Sinne verspätete Rügen führen zum Anspruchsverlust, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund der Anspruch gestützt wird.
Im Falle einer fristgerechten und begründeten Beanstandung ersetzen wir – gegen Rückgabe der fehlerhaften Teile – kostenlos die Teile, die Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen.
Weitergehende Ansprüche – insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung – sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen, gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund diese Ansprüche hergeleitet werden.
- Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, auch solche bei unseren Zulieferanten, haben wir nicht zu vertreten. In diesem Falle verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen auf die Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt mit angemessener Wiederanlaufzeit. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse höherer Gewalt zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
Dauert die Verzögerung länger als 6 Monate, sind wir in gleicher Weise zum Rücktritt oder Teilrücktritt berechtigt wie der Kunde. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Falle – gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden – ausgeschlossen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, Unfälle sowie kriegerische oder kriegsähnliche Ereignisse.
- Ist mit dem Kunden eine Abnahmefrist vereinbart, so sind wir nach Ablauf dieser Frist zur Lieferung nicht mehr verpflichtet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Für den Fall zulässiger Weiterveräußerung werden schon jetzt die Ansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer auf die Gegenleistung für die Weiterveräußerung sowie sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der Ware an uns abgetreten.
Interventionskosten trägt der Kunde.
Sofern und soweit der Wert der für unsere Forderung bestehenden Sicherheiten diese Forderung um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
- Der Kunde darf nur aufrechnen oder zurückbehalten, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Im übrigen darf der Wert der Zurückbehaltung den Wert des Gegenanspruches des Kunden nicht übersteigen.
Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere werden nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeiten und nur zahlungshalber hereingenommen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
- Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird als Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckansprüche – Walsrode vereinbart.
Von der etwaigen Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.